Konkrete Hinweise statt allgemeinem Misstrauen
Eine längere Krankheitsphase allein rechtfertigt keine Observation. Ein mündlicher Hinweis kann Anlass zur Prüfung geben: Hat der Zeuge selbst etwas beobachtet? Wann, wo und wie lange? Was genau wurde getan? Handelte es sich um eine kurze Hilfeleistung oder eine länger dauernde Tätigkeit? Trennen Sie überprüfbare Angaben von Gerüchten und berücksichtigen Sie entlastende Erklärungen.
Andere Arbeit beweist nicht automatisch einen Betrug
Eine Krankschreibung bedeutet nicht automatisch, zu Hause bleiben zu müssen. Ob eine Tätigkeit mit der Arbeitsunfähigkeit vereinbar ist, hängt von Erkrankung und beruflichen Anforderungen ab. Auch schwere körperliche Arbeit oder ein Foto davon beweist für sich genommen weder vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit noch Schwarzarbeit. Der Aufnahmezeitpunkt und der Zusammenhang müssen stimmen.
Medizinischer Dienst und Gesundheitsdaten
Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben einen hohen Beweiswert. Bei gesetzlich Versicherten können Arbeitgeber über die Krankenkasse eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst verlangen (§ 275 Absatz 1a SGB V). Die Kasse kann darauf verzichten, wenn ihre ärztlichen Unterlagen die Arbeitsunfähigkeit bereits eindeutig belegen. Arbeitgeber dürfen erforderliche AU-Angaben etwa zur Entgeltfortzahlung verarbeiten; die eAU übermittelt keine Diagnose. Ein allgemeiner Anspruch auf Befunde oder Patientenakten folgt daraus nicht.
Hohe Voraussetzungen für eine Observation
Werden bei einer Observation Erkenntnisse über den Gesundheitszustand dokumentiert, handelt es sich um besonders geschützte Daten. Nach BAG 8 AZR 225/23 muss insbesondere der Beweiswert der AU erschüttert sein und eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst unmöglich sein oder objektiv keine Klärung erwarten lassen. Weitere Datenschutzanforderungen und Verhältnismäßigkeit bleiben zu prüfen. Eine schriftliche Dokumentation statt Fotos umgeht diese Anforderungen nicht.
Was GMPrestige leisten kann
Wir erfassen mit Ihnen vorhandene Anhaltspunkte und prüfen mögliche Ermittlungsansätze sowie mildere Mittel. Liegen die Voraussetzungen vor, dokumentieren wir gezielt relevante Tätigkeiten und Abläufe, gegebenenfalls mit zulässigen Bildaufnahmen. Ermittler können über eigene Wahrnehmungen als Zeugen aussagen. Wir stellen keine medizinischen Diagnosen. Berichte berücksichtigen auch entlastende Feststellungen. Erfolg, Beweisverwertung und Kostenerstattung werden nicht garantiert; arbeitsrechtliche Folgen sind gesondert zu bewerten.
Quellen und Einordnung
Redaktionsstand: 17. Oktober 2026. Allgemeine Informationen; keine individuelle Rechtsberatung. Die Zulässigkeit konkreter Maßnahmen hängt vom Einzelfall ab.
