Ein Fehlbestand ist noch kein Diebstahlsbeweis
Prüfen Sie zunächst Lieferungen, Retouren, Ausschuss, Umlagerungen und Buchungen. Die Anwesenheit eines Mitarbeiters im fraglichen Zeitraum beweist keine Tat. Auch andere Personen könnten Zugang gehabt haben. Halten Sie fest, was fehlt, welchen Wert es hat, wann die Abweichung entdeckt wurde und welche alternativen Ursachen geprüft wurden.
Informationen sachlich sichern
Trennen Sie eigene Wahrnehmungen, Aussagen anderer und Vermutungen. Bewahren Sie relevante, rechtmäßig verfügbare Unterlagen unverändert auf. Begrenzen Sie den Zugriff auf zuständige Personen. Technische Zugänglichkeit allein erlaubt keine beliebige Datenauswertung.
Voraussetzungen für Mitarbeiterermittlungen
Zur Aufdeckung einer Straftat im Beschäftigungsverhältnis verlangt § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG dokumentierte tatsächliche Anhaltspunkte. Die Datenverarbeitung muss erforderlich sein; schutzwürdige Interessen dürfen nicht überwiegen. Art und Umfang müssen zum Anlass passen. Allgemeines Misstrauen erlaubt keine beliebige Überwachung. Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung bleiben bestehen.
Kontrollen und Gespräche brauchen eigene Regeln
Taschenkontrollen, Kameras und Befragungen sind unterschiedlich zu beurteilen. Eine Betriebsvereinbarung oder eine vermeintlich freiwillige Zustimmung macht nicht jede Maßnahme zulässig. Sprechen Sie konkrete Vorgänge an und geben Sie Gelegenheit zur Erklärung. Vermeiden Sie öffentliche Beschuldigungen und Druck.
Wann eine externe Ermittlung sinnvoll sein kann
Bei wiederkehrenden Auffälligkeiten ohne ausreichende interne Erklärung kann eine gezielte Untersuchung infrage kommen. GMPrestige prüft die vorhandenen Anhaltspunkte und mögliche Vorgehensweisen. Beobachtungen erfolgen nur auf zulässiger Grundlage. Unsere Berichte unterscheiden Feststellungen und Bewertungen und berücksichtigen entlastende Ergebnisse. Ermittler können über eigene Wahrnehmungen aussagen. Erfolg, Beweisverwertung und Kostenerstattung sind nicht pauschal zugesichert. Arbeitsrechtliche Entscheidungen bedürfen gesonderter Prüfung.
Quellen und Einordnung
Redaktionsstand: 17. Oktober 2026. Allgemeine Informationen; keine individuelle Rechtsberatung. Die Zulässigkeit konkreter Maßnahmen hängt vom Einzelfall ab.
